Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://karriere.motor-nuetzel.de/ veröffentlichte Karrierewebsite der Autohausgruppe Motor-Nützel. 

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage hierfür sind die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 sowie die technischen Standards gemäß EN 301 549

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung. 

 

Nicht barrierefreie Inhalte 

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. 

Auflistung mit Begründung nicht barrierefreier Inhalte: 

  1. Formularfelder weisen teilweise keine Labels auf. 

Bei einigen Formularfeldern fehlen teilweise noch die Label-Bezeichnungen. Über einen Screenreader ist jedoch vor dem Formularfeld die Bezeichnung des folgenden Feldes gepflegt und vorlesbar. Sollten Sie dennoch Probleme beim Ausfüllen der Formularfelder haben, so können Sie sich auch per E-Mail direkt unter bewerbung@motor-nuetzel.de bei uns melden. 

 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt. 

 

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit 

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sie können sich dazu per Post, telefonisch oder per E-Mail bei uns melden: 

Motor-Nützel GmbH
Nürnberger Str. 95
95448 Bayreuth – Germany
Telefon: +49 921 3360 – 0 

info@motor-nuetzel.de 

 

Durchsetzungsverfahren 

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. 

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik 

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik 

St.-Martin-Straße 47 

81541 München 

E-Mail: bitv@bayern.de 

https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html